FAQ
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung?
Diese Frage verstehe ich sehr gut – auch privat weiß ich, wie entlastend es ist, wenn die Kasse übernimmt.
Die Craniosacrale Therapie ist in Deutschland als solche noch nicht anerkannt. Manche Kolleg:innen rechnen über die Osteopathie-Ziffern ab. Diesen Weg gehe ich nicht. Mir ist wichtig, mit meiner Zeit und Energie lieber direkt für Sie da zu sein, statt für Abrechnung und Verwaltung.
Ich arbeite deshalb als reine Selbstzahler-Praxis. Ich weiß, dass das für manche eine Hürde sein kann. Das bedauere ich.
Gerade deshalb führe ich zum 01. Januar 2027 ein dreistufiges Honorarsystem ein. Sie wählen, was für Sie gerade möglich und stimmig ist. An Zeit, Zuwendung und Sorgfalt ändert das nichts.
Basis – wenn Ihr Budget gerade klein ist.
Regel – trägt meine Arbeit. Für die meisten stimmig.
Solidar – Sie ermöglichen damit, dass ich den Basis-Betrag auch für andere offen halten kann.
Dauert eine Erstbehandlung wirklich 120 Minuten?
Ja. Bewusst und in Ruhe.
Craniosacrale Therapie ist keine Express-Behandlung, sondern eine sehr feine Arbeit am Nervensystem. Damit Sie sich sicher fühlen und einlassen können, braucht es Ankommen, Ressourcen und Vertrauen.
Die 120 Minuten teilen sich in ca. 60 Minuten Gespräch und ca. 60 Minuten Behandlung auf. So ist Zeit, dass Sie in Ruhe erzählen können, ich aufmerksam zuhöre, wir gemeinsam schauen, was stimmig ist – und ich Sie dann sanft und in Ihrem Tempo begleite.
Honorar ab 01.01.2027
Erwachsene, Jugendliche ab 15 J.
Ersttermin 120 Min. (ca. 60 Min. Gespräch + ca. 60 Min. Behandlung):
Basis 130 € / Regel 145 € / Solidar 160 €
Erwachsene Folge 60 Min.: Basis 70 € / Regel 90 € / Solidar 110 €
Erwachsene Folge 90 Min.: Basis 95 € / Regel 115 € / Solidar 130 €
Kinder und Jugendliche bis 14 J.
Ersttermin 60 Min.
Basis 70 € / Regel 90 € / Solidar 110 €
Kinder und Jugendliche bis 14 J. Folgetermin 60 Min.
Basis 55 € / Regel 75 € / Solidar 95 €
Die Anamnese bei Kindern und Jugendlichen findet mit einem Erziehungsberechtigten statt.
Den passenden Rahmen klären wir im Erstgespräch gemeinsam.
Heilpraktiker-Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG mehrwertsteuerbefreit.
